Tipps zur Auftragsabwicklung / 10_2009


Beim Umgang mit dem Auftraggeber sollte man als Fotograf einige grundlegende Verhaltens- regeln beachten. Wer sich nur auf das Shooting konzentriert und die eigene rechtliche Absicherung vernachlässigt, kann später unter Umständen böse Überraschungen erleben. Dazu ein paar Tipps, wie ein professioneller Fotograf bei der Erteilung und Abwicklung eines Auftrags vorgehen sollte.

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Haftungsfalle für Fotografen / 04_2008


Bei Fotoproduktionen stellt sich häufig die Frage, ob die von dem Auftraggeber gewünschten Aufnahmen überhaupt zulässig sind. Bedenklich wird die Sache vor allem dann, wenn bereits vorhandene Bilder nachgestellt oder urheberrechtlich geschützte Objekte fotografiert werden sollen, ohne dass die Zustimmung der betroffenen Urheber vorliegt. Wer in solchen Fällen einfach die geforderten Bilder aufnimmt, ohne mit seinem Auftraggeber darüber zu sprechen, ob die Aufnahmen nicht möglicherweise die Rechte Dritter verletzen, geht ein erhebliches Haftungsrisiko ein.

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Frei von rechten Dritter... / 09_2005


In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob an einer Fotografie neben dem Urheberrecht des Fotografen auch Rechte Dritter bestehen. Von der Klärung dieser Frage hängt es ab, ob außer der Einwilligung des Fotografen eventuell noch weitere Zustimmungserklärungen zu der vorgesehenen Nutzung eines Bildes eingeholt werden müssen. Steht fest, dass eine Fotonutzung die Rechte Dritter berührt und deshalb deren Zustimmung bedarf, ergibt sich das weitere Problem, wer für die Einholung der Zustimmungserklärung verantwortlich ist. Dazu gibt es jetzt eine interessante Entscheidung des Landgerichts München, deren Bedeutung allerdings nicht überschätzt werden darf.

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Nutzung von Auftragsbildern und "Zweitschüssen" durch den Fotografen / 09_2004


Professionelle Fotografen stehen immer wieder vor der Frage, ob sie die Bilder, die sie im Auftrag eines Kunden aufgenommen haben, noch anderweitig nutzen dürfen. Ist es ihnen beispielsweise erlaubt, solche Bilder für die Eigenwerbung zu verwenden? Können die Fotos nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsfrist anderen Interessenten zur Zweitverwertung überlassen werden? Und wie verhält es sich mit den „Zweitschüssen“, die bei demselben Shooting entstehen, aber aussortiert und nicht an den Kunden weitergegeben werden: Dürfen solche Aufnahmen von dem Fotografen frei verwertet werden oder kann der Kunde die Nutzung unterbinden?

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