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Urhebernachweis bei digitalen Bildern / 11_2008
Fotografen, die gegen eine unerlaubte Nutzung ihrer Bilder vorgehen, stehen häufig vor dem Problem, dass ihre Urheberschaft bestritten wird. Wer im Streitfall nicht nachweisen kann, dass er der Urheber einer Fotografie ist, hat auch keine Chance, sich gegen die rechtswidrige Ver- wendung des Fotos erfolgreich zur Wehr zu setzen. Aber wie lässt sich die Urheberschaft konkret belegen? Dazu gibt es jetzt eine interessante Entscheidung des Landgerichts München I, die sich insbesondere mit der Frage befasst, wie der Urhebernachweis bei digitalen Bildern zu führen ist. Hier finden Sie Ihren Download
Das Recht auf Namensnennung / 05_2006
Fotografen haben nach dem Gesetz einen Anspruch darauf, bei einer Veröffentlichung ihrer Bilder als Urheber benannt zu werden. Manche Printmedien und insbesondere das Internet vermitteln allerdings den Eindruck, als sei die gesetzlich vorgesehene Regel eher die Ausnahme und die Urhebernennung ein seltenes Geschenk, das die Fotografen ausschließlich dem Wohlwollen ihrer Kunden zu verdanken haben. Es ist daher an der Zeit, die Verwerter von Fotografien nachdrücklich daran zu erinnern, dass sie prinzipiell dazu verpflichtet sind, bei jeder Bildveröffentlichung den Urheber des Bildes zu benennen. Wer die Nennungspflicht nicht beachtet, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss Schadensersatz zahlen. Hier finden Sie Ihren Download
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