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Ein Sieg für Google / 10_2010
Google lässt sich ständig etwas Neues einfallen, um Internetnutzer anzulocken. Da werden ganze Bibliotheken ohne Einwilligung der Text- und Bildautoren für die Google Buchsuche eingescannt, hoch auflösende Luftaufnahmen (fast) aller Orte auf der Welt für Google Earth ins Netz gestellt und Ansichten von Straßenfronten ohne Rücksprache mit den Anwohnern per Google Street View für jedermann sichtbar gemacht. Und weil diese Dienste kostenlos sind, werden sie häufig und gerne genutzt. Aber sie werden auch heftig kritisiert, weil Google mit dem Einsammeln und Bereitstellen der zahllosen Daten in die Rechte von Urhebern, in Persönlichkeitsrechte und in andere Rechte Dritter eingreift. Google gerät dadurch immer wieder ins Visier der Justiz. Inzwischen gibt eine ganze Reihe von Gerichtsverfahren, in denen geprüft wird, ob einzelne Google-Dienste nicht eigentlich verboten werden müssten. Einer dieser Streitfälle wurde jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Verfahren, bei dem es um die Zulässigkeit der Google Bildersuche ging, endete mit einem klaren Sieg für die Suchmaschine. Hier finden Sie Ihren Download
Rechtsprobleme bei der digitalen Bildbearbeitung / 05_2010
Die digitale Bildbearbeitung ist bei den meisten professionellen Fotoproduktionen inzwischen ein fester Bestandteil des Produktionsprozesses. Allerdings scheint nur den wenigsten Fotografen klar zu sein, dass die Bearbeitung des Bildmaterials in der Postproduction oder beim Computer Generated Imaging (CGI) zu Rechtsproblemen führen kann. Dabei geht es vor allem um urheberrechtliche Fragen, aber auch um die Frage, ob für die Bildbearbeitung eine Künstlersozialabgabe anfällt und welcher Mehrwertsteuersatz in der Rechnung des Bildbearbeiters auszuweisen ist. Hier finden Sie Ihren Download
Der Google-Vergleich und die Folgen / 05_2009
Mit großem Aufwand lässt Google seit einiger Zeit ganze Bibliotheken einscannen, um sie für das Internet nutzbar zu machen. In den USA hat sich das Unternehmen damit eine Sammel- klage der Buchautoren und Verleger eingehandelt. Der Vorwurf lautet, dass Google die Rechte der Urheber und Lizenzberechtigten verletzt, wenn es urheberrechtlich geschützte Bücher digital erfasst und im Internet auszugsweise veröffentlicht. Nach längeren Verhandlungen haben die an dem Prozess beteiligten Parteien jetzt einen Vergleich abgeschlossen, der nicht nur amerika- nische Autoren, sondern auch einige deutsche Fotografen betrifft und ihnen unter Umständen bares Geld einbringen kann. Hier finden Sie Ihren Download
Detektivarbeit mit der Wayback Machine / 01_2009
Fotografen stehen häufig vor dem Problem, dass sie eine rechtswidrige Nutzung ihrer Aufnah- men im Internet nicht nachweisen können, weil sie davon erst nachträglich erfahren und die betreffenden Seiten inzwischen geändert wurden. Ein weiteres Problem ist der Nachweis, wie lange die Aufnahmen rechtswidrig genutzt wurden. Von diesem Nachweis hängt es meist ab, welche Lizenzentschädigung der Rechtsverletzer zu zahlen hat. Für die Betroffenen ist es deshalb gut zu wissen, dass sich solche Beweisschwierigkeiten in vielen Fällen mit Hilfe der Wayback Machine beheben lassen. Hier finden Sie Ihren Download
Google Bildsuche unzulässig? / 12_2008
Eine Internetnutzung ist ohne Suchmaschinen kaum noch denkbar. Vor allem die Google Bild- suche, die das Auffinden von Bilddateien ermöglicht und bei der Recherche visueller Informa- tionen im Internet wertvolle Hilfe leistet, wird sehr häufig in Anspruch genommen. Ausgerechnet diese Technologie scheint aber jetzt vor dem Aus zu stehen, denn das Landgericht Hamburg hat in zwei Entscheidungen festgestellt, dass die bei der Bildsuche übliche Anzeige der Ergebnisse in Form von Thumbnails gegen das Urheberrecht verstößt und deshalb unzulässig ist. Hier finden Sie Ihren Download
Das ungelöste Problem der "verwaisten Werke" / 10_2008
Wer interessante Bilder sucht, kann bei einer Recherche im Internet genügend Material finden. Allerdings ist bei vielen Fotos nicht feststellbar, von wem sie stammen. Das Problem, die "Er- zeuger" solcher "Waisenkinder" ausfindig zu machen, besteht vor allem bei älteren Fotografien. Da es aber inzwischen Usus zu sein scheint, Bilder und Texte ohne jede Urheberkennung ins Internet zu stellen, ist in zunehmendem Maße auch aktuelles Bildmaterial betroffen. Wie geht man mit solchen "verwaisten Werken" um, wenn man sie gerne nutzen möchte, aber den Urheber nicht ausfindig machen und ihn deshalb auch nicht um seine Zustimmung zu der geplanten Nutzung bitten kann? Hier finden Sie Ihren Download
Wichtige Änderungen im Urheberrecht / 01_2008
Am 1. Januar 2008 tritt das "Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informations- gesellschaft" in Kraft. Die Gesetzesnovelle enthält neben einigen Bestimmungen, die für die Fotografen weniger bedeutsam sind, eine sehr wichtige Neuregelung zum Urhebervertragsrecht. Künftig wird es möglich sein, auch Verträge über unbekannte Nutzungsarten abzuschließen. Außerdem ist bei bereits bestehenden Verträgen unter bestimmten Voraussetzungen eine Zwangsübertragung von Nutzungsrechten vorgesehen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses noch nicht übertragbar waren. Die Fotografen können diese gesetzlich vorgesehene "Enteig- nung" nur verhindern, wenn sie rechtzeitig Widerspruch einlegen. Hier finden Sie Ihren Download
Schutzprobleme beim fotorealistischen Rendering / 11_2006
Die Produktfotografie steht vor tiefgreifenden Veränderungen. So werden beispielsweise Autobilder häufig nicht mehr mit der Kamera aufgenommen, sondern aus den bei den Auto- mobilherstellern vorhandenen 3D-Daten der Modelle per Computer erzeugt. Das fotorealistische Rendering wird kombiniert mit der HDR-Technik, die das Automodell so in eine Landschaft zu setzen vermag, dass ein vollkommen natürlich wirkendes Bild entsteht. Die Frage ist, ob das Ergebnis dieser technischen Prozedur in gleicher Weise geschützt ist wie ein Foto. Manches spricht dafür, dass der urheberrechtliche Schutz bei einem Einsatz der neuen Techniken entfällt oder jedenfalls nicht so leicht zu erreichen ist wie bei Bildern, die mit der Kamera aufgenommen werden. Hier finden Sie Ihren Download
Urheberrechtsverletzung durch Framin und Deep Links? / 01_2004
Es hat sich herumgesprochen, dass Fotos auch im Internet unter dem Schutz des Urheberrechts stehen. Aber wie weit reicht dieser Schutz? Ist es zulässig, auf solche Bilder einen Link zu setzen, so dass sie von einer anderen Website aus direkt abrufbar sind? Ist das „Framing“ erlaubt, das Fotos auf einer fremden Internetseite in einem Rahmen erscheinen lässt und da-durch den Eindruck erweckt, als seien sie Bestandteil dieser Seite? Das Landgericht München I hat sich mit diesen Fragen in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung eingehend auseinandergesetzt. Außerdem gibt es dazu jetzt auch eine aktuelle Stellungnahme des BGH, der das Setzen von Links in einem Urteil vom 17. Juli 2003 für zulässig erklärt. Hier finden Sie Ihr Download
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