Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass Repräsentanten keine Handelsvertreter, sondern Makler sind. Das Hamburger Urteil ist für alle Fotografen, die sich von Repräsentanten vertreten lassen, von grundlegender Bedeutung. Es erspart ihnen bei einer Beendigung der Zusammenarbeit unter Umständen hohe Ausgleichszahlungen an den Repräsentanten.
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