Die Repräsentanten und das neue Rechtsdienstleistungsgesetz / 05_2008


Professionelle Fotografen werden häufig von Repräsentanten betreut. Repräsentanten kümmern sich nicht nur um die Beschaffung neuer Jobs, sondern vertreten die Fotografen in der Regel auch bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen und erledigen für sie sogar das Forderungsinkasso. Damit begeben sich aber die Repräsentanten teilweise auf ein Terrain, das auch einige Rechtskenntnisse erfordert. Deshalb stellt sich die Frage, ob ihre Tätigkeit mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz zu vereinbaren ist, dessen wesentlicher Teil am 1. Juli 2008 in Kraft treten wird.

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Die Repräsentanten und das neue Rechtsberatungsgesetz / 01_2005


Repräsentanten vermitteln nicht nur Aufträge, sondern führen für die Fotografen auch Vertragsverhandlungen, vertreten sie bei Vertragsabschlüssen und erledigen sogar das Forderungsinkasso. Das mag für alle Beteiligten sehr praktisch sein. Aber ist es auch juristisch einwandfrei? Ist nicht das, was die Repräsentanten tun, eine „Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten“, die gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) verstößt? Der BFF Bund Freischaffender Foto-Designer hat dazu ein Rechtsgutachten eingeholt, das für die Branche weitreichende Folgen haben dürfte.

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