Neues von den Visagisten und Stylisten / 01_2006


Die Visagisten und Stylisten haben vor zwei Jahren einen großen Erfolg errungen, als sie in einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts als Künstler anerkannt wurden. Seitdem unterliegen sämtliche Entgelte, die an Visagisten oder Stylisten gezahlt werden, der Künstlersozialabgabe. Jetzt wird in einem weiteren Vorstoß der Versuch unternommen, für die Arbeiten der Visagisten und Stylisten eine Anerkennung als urheberrechtlich geschützte Werke durchzusetzen. Wenn dieser Vorstoß gelingt, dann können die Visagisten und Stylisten auch eine Miturheberschaft an allen Aufnahmen beanspruchen, die von ihren Arbeiten angefertigt werden. Für die Fotografen hätte das unabsehbare Folgen.

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Fotos von urheberrechtlich geschützten Gebrauchsgegenständen / 03_2007


Wer nicht in der unberührten Natur, sondern in einer zivilisierten Umgebung fotografiert, wird häufig auch Produkte dieser Zivilisation auf dem Bild haben. Man fotografiert zum Beispiel Menschen, die auf einem Sofa sitzen, das möglicherweise ein Designobjekt und deshalb urheberrechtlich geschützt ist. Das kann sehr schnell zu einem Problem werden, denn für die Juristen ist das Fotografieren von urheberrechtlich geschützten Gebrauchsgegenständen eine Vervielfältigung, die der Zustimmung des Urhebers bedarf. Da wir von Designobjekten umstellt sind und nicht für alle Aufnahmen die Zustimmung der Urheber eingeholt werden kann, ist es sehr schwierig, ein Foto ohne Eingriff in fremde Rechte anzufertigen. Aus diesem Dilemma scheint es keinen Ausweg zu geben.

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