Fotografie und Markenrechte / 03_2008


Fotografien können eventuell fremde Markenrechte verletzen, wenn auf den Bildern Zeichen zu erkennen sind, für die Markenschutz besteht. Wird z.B. bei Modeaufnahmen ein Luxusfahrzeug als Requisite verwendet und ist auf den Fotos die auf der Motorhaube angebrachte Marke des Fahrzeugs zu sehen, dann stellt sich die Frage nach einer möglichen Verletzung der Marken- rechte des Automobilherstellers.

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Google Earth und das Persönlichkeitsrecht / 12_2006


Google Earth ist ein wunderbares (und dazu noch kostenloses) Programm, mit dem man auf einem virtuellen Globus einzelne geografische Punkte ansteuern und "aus der Luft" betrachten kann. Für die Darstellung werden Satellitenaufnahmen und Luftbilder verwendet. Die Detail- auflösung der Rasterdaten beträgt flächendeckend meist 15 m. In einigen Ballungsgebieten sind teilweise aber auch Auflösungen bis zu 15 cm verfügbar, so dass man auf den Bildern die Architektur der Gebäude, die Autos auf der Straße und sogar einzelne Menschen erkennen kann. Google Earth löst mit dieser präzisen Darstellung der Erdoberfläche allerdings nicht nur Begeisterung aus. Denn zum einen besteht die Gefahr, dass die hochauflösenden Daten des Programms beispielsweise bei der Vorbereitung terroristischer Angriffe helfen könnten. Zum anderen stellt sich gerade vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichts die Frage, ob nicht Google Earth unzulässige Einblicke in fremde Privatsphären ermöglicht.

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