Die meisten selbständigen Fotografen kennen die Künstlersozialversicherung und wissen, dass sie zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen an die Künstlersozialkasse verpflichtet sind. Dagegen scheint vielen Fotografen noch immer nicht bekannt zu sein, dass für sie nicht nur eine Versicherungspflicht, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Künstlersozial- abgabepflicht bestehen kann.
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