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Aktuelle Entwicklungen bei Fotohonoraren / 03_2010
Vor acht Jahren wurde das Urhebervertragsrecht grundlegend reformiert, um die Position der Urheber gegenüber den Auftraggebern zu verbessern. Die Fotografen haben seitdem einen gesetzlich garantierten Anspruch darauf, dass sie für die Überlassung der Bildnutzungsrechte eine angemessene Vergütung erhalten. Es zeigt sich allerdings, dass die Gesetzesreform an der Vergütungspraxis nicht viel geändert hat. Nach wie vor werden die Fotografen von vielen Auftraggebern mit unangemessen niedrigen Lizenzhonoraren abgespeist. Bisher scheint aber noch niemand den Mut gefunden zu haben, dagegen zu klagen und gerichtlich eine angemessene Bezahlung einzufordern. Hier finden Sie Ihren Download
Es gibt noch Gerichte in Hamburg / 12_2009
Die große Urheberrechtsreform des Jahres 2002, die den Urhebern und damit auch den Foto- grafen eine angemessene Vergütung sichern sollte, hat in der Praxis bisher kaum Wirkung gezeigt. Nach wie vor versuchen Verlage, Werbeagenturen und andere Verwerter, von den Fotografen sämtliche Bildrechte ohne jede inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung "für ´n Appel und ´n Ei" zu erhalten. In der Regel setzen sie sich damit auch durch, weil sich kaum ein Fotograf traut, gegen diese Vertragspraxis zu protestieren. Allerdings scheint es jetzt mit der Gutsherrenherrlichkeit mancher Verwerter vorbei zu sein, denn das Landgericht Ham- burg hat in zwei grundlegenden Entscheidungen mehrere Vertragsklauseln, die die Fotografen unangemessen benachteiligen, für unwirksam erklärt und ihre weitere Verwendung verboten. Hier finden Sie Ihren Download
Angemessene Vergütung für Fotografen / 07_2008
Vor sechs Jahren wurde das Urhebervertragsrecht grundlegend reformiert, um die Position der Urheber gegenüber den Auftraggebern zu verbessern. Die Fotografen haben seitdem einen gesetzlich garantierten Anspruch darauf, dass sie für die Überlassung der Bildnutzungsrechte eine angemessene Vergütung erhalten. Es zeigt sich allerdings, dass die Gesetzesreform an der Vergütungspraxis nicht viel geändert hat. Nach wie vor werden die Fotografen von vielen Auf- traggebern mit unangemessen niedrigen Lizenzhonoraren abgespeist. Bisher scheint aber noch niemand den Mut gefunden zu haben, dagegen zu klagen und gerichtlich eine angemessene Bezahlung einzufordern. Ist also die gesetzliche Vergütungsgarantie nur ein "Papiertiger"? Hier finden Sie Ihren Download
Das Fotohonorar bei der Auftragsstornierung / 12_2007
Es kommt immer wieder vor, dass Fotografen für eine Produktion gebucht werden und der Kunde den Job dann kurz vor Beginn des Shootings absagt oder die Aufnahmearbeiten vor der Fertigstellung der Bilder abbricht. Es kann auch passieren, dass die Fotoproduktion zwar zu Ende geführt wird, der Kunde dann aber entscheidet, die Bilder nicht einzusetzen. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob der Fotograf trotz der Auftragsstornierung und trotz des Verzichts auf eine Verwertung der Bilder das vereinbarte Honorar beanspruchen kann. Hier finden Sie Ihren Download
Kalkulation von Fotohonoraren / 11_2005
Fotografen stehen häufig vor der Frage, wie sie das Honorar für eine Bildproduktion oder das Lizenzhonorar für die Nutzung einzelner Fotos ermitteln sollen. Bei der Suche nach einer geeigneten Berechnungsgrundlage stoßen sie früher oder später auf die Kalkulationshilfen, die von einzelnen Verbänden und Institutionen angeboten werden. Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass diese Kalkulationshilfen nur eingeschränkt tauglich sind. Hier finden Sie Ihren Download
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