Neue Informationspflichten für Fotografen / 09_2010


Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Regelungen, die Unternehmer zu einer umfassenden Informationserteilung an ihre Kunden verpflichten. Offenbar meint der europäische Gesetzgeber, dass das alles noch nicht ausreicht, um unbedarfte Geschäftskunden vor Nachteilen zu bewahren. Deshalb wurde der Katalog der Informationspflichten in der EU-Dienstleistungsrichtlinie nochmals erweitert. Die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht hat uns jetzt die „Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung“ beschert, die auch von den Fotografen zu beachten ist.

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Eigentumsrechte an Bildern in Zeitungsarchiven / 09_2007


Wem gehören Negative, Diapositive und Fotoabzüge, die in den Archiven der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage lagern? Diese Frage stellt sich vor allem bei solchen Bildern, mit denen auf dem Kunstmarkt hohe Preise zu erzielen sind.  Die Verlage haben verständlicherweise Interesse daran, die Eigentumsrechte für sich zu reklamieren, um ältere Archivbilder über den Kunst- handel verwerten zu können. Ebenso verständlich ist, dass sich die Fotografen dagegen zur Wehr setzen und darauf bestehen, dass sie den Verlagen kein Eigentum, sondern nur Nutzungs- rechte übertragen und deshalb einen Anspruch auf Rückgabe der Bilder haben. Dieser Interessengegensatz führt häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt, wie mit solchen Streitfällen umzugehen ist.

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Das Original in der Fotokunst / 05_2007


Die Ausstellung der Arbeiten von Andreas Gursky im Münchener Haus der Kunst, über die zu Beginn dieses Jahres in allen Medien ausführlich berichtet wurde, verdeutlicht den aktuellen Stellenwert der Fotokunst. Die Verkaufserlöse der WErke renommierter Fotokünstler bewegen sich längst im sechsstelligen Bereich. Da die Fotografie im Gegensatz zur Malerei keine Unikate, sondern Vorlagen liefert, die man im Prinzip beliebig oft reproduzieren kann, sind die hohen Preise auf dem Fotokunstmarkt ein erstaunliches Phänomen. Solche Preise sind nur zu erzielen, wenn die Käufer darauf vertrauen können, dass sie ein Original und nicht nur eine einfache Kopie erwerben. Was aber ist in den Zeiten der digitalen  Fotokunst ein Original und wodurch unterscheidet es sich von der Kopie?

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Der Kampf um das Eigentum am Bild / 11_2004


Die Frage, wem das Eigentum am Negativ, am Diapositiv oder an einem Fotoabzug zusteht, ist trotz digitaler Fototechnik aktueller denn je. Der Boom bei den Fotoverkäufen auf dem Kunstmarkt hat dazu geführt, dass Fotoarchive von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen geplündert und die dort lagernden Bilder bekannter Fotografen an Galerien oder Kunstsammler verkauft werden. Da sich inzwischen mit Fotoabzügen, die zeitnah nach der Aufnahme angefertigt wurden (sog. „Vintage-Prints“), bei Kunstversteigerungen hohe Preise erzielen lassen, ist das Archivmaterial eine begehrte Ware. Und damit stellt sich immer häufiger die Frage, wer Eigentümer der Bilder ist und demzufolge das Recht hat, die Bildträger zu verkaufen und damit Geld zu verdienen.

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