Keine Lizenzgebühr für unerlaubte Bildveröffentlichung / 04_2009


Als der bekannte Fernsehmoderator Günther Jauch im Juli 2006 seine Lebensgefährtin Thea Sihler heiratete, hatte er den Medien zuvor in einem "Presserechtlichen Informationsschreiben" mitteilen lassen, dass er und seine künftige Ehefrau keine Berichterstattung über "Details ihrer Hochzeit, Örtlichkeiten etc." wünschten. Trotzdem kam es später zu Presseberichten über die Hochzeitsfeier und zur Veröffentlichung von Bildern, auf denen man die Brautleute unmittelbar vor und nach der Trauungszeremonie sehen konnte. Diese Publikationen waren Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren, in denen es unter anderem um die Frage ging, ob Günther Jauch und Thea Sihler wegen der ungenehmigten Bildveröffentlichungen eine Lizenzentschädigung beanspruchen können. Das Landgericht hat diese Fragen in allen Verfahren verneint.

Hier finden Sie Ihren Download

Keine Geldentschädigung trotz rechtswidriger Bildberichterstattung / 09_2006


Caroline von Monaco hat dem Recht am eigenen Bild mit zahllosen Prozessen mehr Respekt verschafft und dafür gesorgt, dass Zeitschriftenverlage heute mit Bildern von Personen der Zeitgeschichte etwas vorsichtiger umgehen als noch vor ein paar Jahren. Die finanziellen Folgen einer unzulässigen Bildveröffentlichung können inzwischen sehr unangenehm sein. Denn bei schwerwiegenden Eingriffen in das Recht am eigenen Bild wird die Geldentschädigung für die Opfer von den Gerichten bewusst so hoch angesetzt, dass sie abschreckend wirkt. Das mag einerseits eine gewisse erzieherische Wirkung haben, führt aber auf der anderen Seite dazu, dass diejenigen, die durch eine Bildveröffentlichung ihr Recht am eigenen Bild verletzt sehen, häufiger klagen und immer höhere Geldentschädigungen fordern. Dieser negative Effekt hat jetzt einige Gerichte veranlasst, die Hürde für Geldentschädigungen höher zu setzen.

Hier finden Sie Ihren Download