Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit / 11_2009


Abbildungen prominenter Personen werden häufig ohne Einwilligung der Betroffenen als Blick- fang auf den Titelseiten illustrierter Zeitungen platziert. Das erhöht die Attraktivität der Print- produkte und ist deshalb eine sehr wirkungsvolle Werbemaßnahme. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den vergangenen Jahren in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass solche Bildveröffentlichungen auch dann, wenn damit ein Werbezweck verfolgt wird, durch die Presse- freiheit gedeckt sind. Mit dieser pressefreundlichen Rechtsprechung scheint jetzt Schluss zu sein, denn der bekannte Fernsehmoderator Günther Jauch hat beim BGH ein Urteil erstritten, das neue Maßstäbe setzt. Nun soll die Veröffentlichung von Prominentenbildern auf dem Titelblatt eines Presseerzeugnisses plötzlich unzulässig sein, wenn der Informationswert der Abbildung gering ist und das Bildnis der prominenten Person hauptsächlich wegen seines Werbewertes verwendet wird.

Hier finden Sie Ihren Download

Caroline und die Presse - eine unendliche Geschichte / 06_2008


Die Prozesse, die Caroline und Ernst August von Hannover gegen die Regenbogenpresse wegen der Veröffentlichung von Bildern aus ihrem Privatleben führen, beschäftigen die deutschen Gerichte schon seit vielen Jahren. Sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) war bereits mit diesem Dauerstreit befasst. Seine Entscheidung hat vor vier Jahren nicht nur in den Medien für Aufregung gesorgt, sondern auch in der Rechtsprechung einige Turbulenzen ausgelöst und den Bundesgerichtshof (BGH) inzwischen dazu veranlasst, ein neues Konzept für den Interessenausgleich zwischen der Presse und den betroffenen Prominenten zu entwickeln. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dieses Schutzkonzept jetzt überprüft und für gut befunden.

Hier finden Sie Ihren Download

Werbung mit Prominentenfotos und Pressefreiheit / 01_2007


Zeitungen und Zeitschriften verwenden auf ihren Titelseiten häufig Fotos prominenter Personen. Das erhöht die Attraktivität solcher Publikationen und ist deshalb eine sehr wirkungsvolle Werbemaßnahme. Auch in ihrer Eigenwerbung setzen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage zunehmend auf die Zugkraft von Prominentenbildern. Zwar ist es grundsätzlich verboten, andere Menschen - auch wenn sie noch so bekannt sind - ohne deren Zustimmung vor den eigenen Werbekarren zu spannen. Bei der Werbung für Presseerzeugnisse gelten aber mit Rücksicht auf die Pressefreiheit besondere Regeln. In diesem Bereich dürfen Bilder von Personen der Zeitgeschichte unter bestimmten Voraussetzungen sogar für Werbezwecke eingesetzt werden.

Hier finden Sie Ihren Download

Die Caroline-Entscheidung und ihre Folgen / 03_2005


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 24. Juni 2004 entschieden, dass die Veröffentlichung von Fotos, die Alltagsszenen aus dem Privatleben der Caroline von Hannover zeigen, gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Welche Auswirkungen wird dieses Urteil auf die deutsche Rechtsprechung haben? Eine erste Antwort lässt sich einer Entscheidung des Kammergerichts vom 29. Oktober 2004 entnehmen, in der es um Fotos geht, auf denen Herbert Grönemeyer mit seiner neuen Lebensgefährtin beim Besuch eines Straßencafés in Rom zu sehen ist.

Hier finden Sie Ihren Download

Paparazzi-Fotos und Pressefreiheit / 07_2004


Am 29. April 2004 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen unter Strafe stellt. Zu vermelden ist aber auch, dass der Bundesgerichtshof (BGH) nur wenige Wochen zuvor die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen für zulässig erklärt hat, die Einblicke in den von der Öffentlichkeit abgeschirmten Außenbereich der Feriendomizile prominenter Personen geben und die ohne Zustimmung der Betroffenen aufgenommen wurden. Wie sind diese gegensätzlichen Signale zu erklären? Werden nicht die Bemühungen des Gesetzgebers, die Privatsphäre von Prominenten besser zu schützen, durch die BGH-Entscheidung unterlaufen? Sind Paparazzi-Fotos trotz der Verschärfung des Strafrechts am Ende doch erlaubt?

Hier finden Sie Ihren Download