Zum Bildnisschutz nach Beseitigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befasst sich in einer Entscheidung vom 18. Juni 2002 mit der Frage, ob ein männliches Fotomodell, dessen Bildnis ohne die erforderliche Einwilligung zur Illustration einer Zeitungsglosse über homosexuelle Paare verwendet wird, wegen dieser Bildveröffentlichung die Zahlung von Schmerzensgeld verlangen kann. Das Urteil enthält außerdem interessante Feststellungen zum Umfang der Nutzungsbefugnis bei Personenbildern, die der Abgebildete für Werbezwecke freigegeben hat.
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