Was darf Satire? / 07_2005


Die Frage „Was darf die Satire?“ hat Kurt Tucholsky im Jahre 1919 klar beantwortet: Die Satire darf alles! Damals gab es allerdings das Grundgesetz noch nicht und auch nicht das Bundesverfassungsgericht, das die Frage heute unter Berufung auf das Grundgesetz anders beantwortet als Tucholsky: Die Satire darf längst nicht alles. Vor allem darf sie nicht mit manipulierten Fotos arbeiten und einen Menschen anders darstellen als er wirklich aussieht. Denn das ist – so das höchste deutsche Gericht – eine unzutreffende Tatsachenbehauptung, die durch die Satirefreiheit nicht gedeckt und deshalb unzulässig ist.

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"Claus hat einen Jüngeren" / 11_2003


Zum Bildnisschutz nach Beseitigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befasst sich in einer Entscheidung vom 18. Juni 2002 mit der Frage, ob ein männliches Fotomodell, dessen Bildnis ohne die erforderliche Einwilligung zur Illustration einer Zeitungsglosse über homosexuelle Paare verwendet wird, wegen dieser Bildveröffentlichung die Zahlung von Schmerzensgeld verlangen kann. Das Urteil enthält außerdem interessante Feststellungen zum Umfang der Nutzungsbefugnis bei Personenbildern, die der Abgebildete für Werbezwecke freigegeben hat.

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