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Aufnahmebedingungen und Antrag für eine ordentliche BFF-Mitgliedschaft. (gilt nicht für die Junior-Mitgliedschaft)
Der Bewerber muss als Fotograf mindestens zwei Jahren selbständig sein und eigenschöpferisch arbeiten. Seine Aufnahmen müssen erkennbar über das handwerklich Erlernbare hinausgehen und Ausdruck individueller Anschauungsweise und Gestaltungskraft sein.
Die Anmeldung ist an den BFF-Geschäftsführer zu richten. Über die Aufnahme entscheidet die BFF-Gutachterkommission, die sich aus dem BFF-Vorstand und den BFF-Vorstandsbeiräten der Regionen zusammensetzt.
Neben einer knappen Selbstdarstellung mit den wichtigsten Stationen des beruflichen Werdeganges wird zur Vorlage für die BFF- Gutachterkommission eine Präsentationsmappe mit mindestens 20 bis maximal 30 Arbeiten (sowohl freie als auch publizierte Arbeiten) erbeten. Die Aufnahmen sollen nicht älter als drei Jahre sein. Bevor die Mappe der Gutachterkommission vorgelegt wird, empfehlen wir, diese zunächst dem zuständigen BFF-Vorstandsbeirat der Region vorzulegen. Die Anschriften sind auf der Seite "Vorstandsbeiräte" aufgeführt.
Den Bewerbungsunterlagen für die Gutachterkommission muss auch eine ausdrückliche Erklärung des Antragstellers beiliegen, dass die vorgelegten Bilder seine eigenen Arbeiten sind. Eine Anerkennung der BFF-Satzung sowie die Bereitschaft, Aufgaben und Ziele des Verbandes zu wahren und zu fördern, sind weitere Voraussetzungen zu einer BFF-Mitgliedschaft. Die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die die Interessen des Fotografen-Handwerks vertritt, ist mit einer Mitgliedschaft im BFF nicht vereinbar.
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen ist eine Bearbeitungsgebühr von € 200,- (incl. MwSt.) zu entrichten, die als Scheck oder in bar beiliegen muss oder spätestens 8 Tage vor dem Termin der Gutachtersitzung auf das Konto des BFF eingegangen sein muss. Die Gebühr ist zahlbar unabhängig davon, ob der Antragsteller aufgenommen wird oder nicht. Nach dem Aufnahmebeschluss erhält das neue Mitglied seinen BFF-Pass (€ 40,- incl. MwSt.) sowie weitere wichtige Unterlagen. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt z. Zt. € 450,-) bereits abgelaufene Monate werden in Anrechnung gebracht.
Der nächste Termin, an welchem die BFF-Gutachterkommission zusammentritt (etwa 1x jährlich), wird dem Antragsteller ca. vier Wochen vorher durch eine gesonderte Mitteilung bekannt gegeben.
Die BFF-Gutachterkommission setzt sich zusammen aus Vorstand und Vorstandsbeiräten. Den Antrag können Sie zum Ausdruck herunterladen: Word-Dokument PDF-Version
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