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Aufnahmebedingungen und Aufnahmeantrag
Foto-Designer, die in ihrem Beruf noch nicht zwei Jahre selbständig sind und ihre Aufträge eigenverantwortlich abwickeln, können außerordentliches Mitglied (Junior-Mitglied) werden. Der Antrag für die Junior-Mitgliedschaft ist an den BFF-Geschäftsführer zu richten. Über die Aufnahme entscheidet die BFF-Gutachterkommission.
Die Bewerbungsunterlagen beinhalten:
1. in knapper Form den beruflichen Werdegang
2. die Diplomarbeit oder 10 - 20 freie Arbeiten aus den letzten zwei Jahren
3. die ausdrückliche Erklärung des Bewerbers: "Ich verpflichte mich hiermit, die Bestimmungen der BFF-Satzung einzuhalten, sowie die Aufgaben des Verbandes zu wahren und zu fördern. Ich bin weder in die Handwerksrolle des Fotografenhandwerks eingetragen, noch in einer Vereinigung, die die Interessen des Fotografenhandwerks vertritt."
Nach dem Aufnahmebeschluss erhält der Antragsteller seinen BFF-Junior-Pass (€ 40,- incl. MwSt.). Der Mitgliedsbeitrag für Junioren beträgt z.Zt. € 225,- für ein Jahr. Bereits abgelaufene Monate werden in Abzug gebracht. Das Junior-Mitglied kann erstmals zwei Jahre nach seinem Beitritt beantragen, als ordentliches Mitglied in den BFF aufgenommen zu werden. Die Gutachterkommission entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllt sind. Die Junior-Mitgliedschaft ist auf die Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt.
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Antrag zum Herunterladen:
Word-Dokument PDF-Version
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