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Aufnahmebedingungen und Aufnahmeantrag
Foto-Designer, die in ihrem Beruf noch nicht zwei Jahre selbständig sind und ihre Aufträge eigenverantwortlich abwickeln, können außerordentliches Mitglied (Junior-Mitglied) werden. Eine Antrag für die Junior-Mitgliedschaft kann jederzeit gestellt werden. Bevor aber die Mappe zusammen mit dem Antrag und den weiteren Unterlagen an die BFF-Geschäftsstelle geschickt wird, empfehlen wir, diese zunächst dem zuständigen BFF-Vorstandsbeirat der Region vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen beinhalten: a) in knapper Form den beruflichen Werdegang b) die Diplomarbeit und / oder eine Mappe mit 15 – 25 freien Arbeiten aus den letzten drei Jahren c) die ausdrückliche Erklärung des Bewerbers: „Ich verpflichte mich hiermit, die Bestimmungen der BFF-Satzung einzuhalten, sowie die Aufgaben des Verbandes zu wahren und zu fördern. Ich bin weder in die Handwerksrolle des Fotografenhandwerks eingetragen, noch in einer Vereinigung, die die Interessen des Fotografenhandwerks vertritt“.
Der Mitgliedsbeitrag für Junioren beträgt zurzeit. Euro 225,- / p.a.. Bereits abgelaufene Monate werden in Abzug gebracht. Die Junior-Mitgliedschaft ist auf die Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt. Ein Junior-Mitglied kann erstmals zwei Jahre nach seinem Beitritt beantragen, als ordentliches Mitglied in den BFF aufgenommen zu werden. Nach dem Aufnahmebeschluss erhält der Antragsteller seinen BFF-Junior-Pass (Euro 40,- incl. MwSt.).
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Antrag zum Herunterladen:
PDF-Version
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